DGUV Leiterprüfung Saarbrücken - Prüfung von Leitern
Lokal vor Ort
Die IWR-Massierer GmbH hat ihren Firmenhauptsitz mit angrenzender Werkstatt, Lager und Prüf- Räumlichkeiten in 66386 St. Ingbert. Durch diese Lage sind wir sehr schnell sowohl bei Kunden im gesamten Saarland, als auch in Rheinland-Pfalz, Luxemburg, sowie den angrenzenden Städten und Regionen in Frankreich.
Flexibel und schnell einsatzbereit
Wir sind in der sowohl in der Terminvergabe, als auch in der Realisierung von Neukunden und Bestandskunden flexibel und auch auf kurzfristige Anfragen aller verschiedenen Umfänge vorbereitet und sind stets einsatzbereit.
Reparatur und Wartungsservice
Stellen wir bei unseren Prüfungen Mängel, oder Defekte fest, welche sich beheben lassen und zur erfolgreichen Abnahme notwendig sind, dann reparieren
Wir prüfen alle Firmengrößen!
Die IWR-Massierer GmbH prüft Ihre Leitern in allen Firmengrößen. Zu unseren zufriedenen Stammkunden gehören sowohl von mittelständischen Unternehmen, bis hin zu großen Industriebetrieben
Jetzt den Rundum Prüfservice vom Profi nutzen!
Prüfung von Leitern und Tritten in Saarbrücken
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern, Tritte und mehr regelmäßig nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden müssen. Außer der Prüfung Arbeitgeber jedoch auch über die Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 hinaus Anleitungen und Hinweise für seinen Arbeitnehmer herausgeben, die den richtigen und sicheren Umgang mit den von ihm zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten beschreiben. Diese Handlungsanleitungen lassen sich ebenso in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV) in Erfahrung bringen wie Hinweise und Empfehlungen, die sich rund um die Prüfung von Leitern und Tritten drehen. Für eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 sind beispielsweise die DGUV Vorschriften 208-016 gut geeignet. Die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 kann zum Beispiel als sogenannte Leiterprüfung durch einen geeigneten Fachmann durchgeführt werden. Viele Arbeitgeber bilden allerdings eigene Arbeitnehmer für die Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 aus oder lassen diese dazu ausbilden die Leiterprüfung regelmäßig selbst durchzuführen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle notwendigen persönlichen Voraussetzungen in Erfahrung zu bringen und festzulegen, die erforderlich sind, um einen Mitarbeiter betriebsintern mit der regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 zu beauftragen.
Bei der Auswahl der geeigneten Zugänge zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen:
- der zu überwindende Höhenunterschied
- die Dauer und Häufigkeit der Benutzung
- die Fluchtmöglichkeit bei drohender Gefahr und
- umfangreiche Werkzeug- und Materialtransporte
Dabei dürfen keine zusätzlichen Absturzgefahren entstehen.
Beispiele für zusätzliche Absturzgefahren sind:
- Aufstellung der Leiter neben ungesicherten Öffnungen
- innerbetrieblicher Verkehr
- Aufstellung neben Geländern oder an Absturzkanten zu tieferliegenden Ebene